Ergotherapie wird durch den Arzt verordnet
Nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgt ein Aufnahmegespräch mit den Eltern / Patient. Eine ausführliche Befragung zur bisherigen Entwicklung, der Krankengeschichte, Problematik sowie die Ziele und Vorstellungen werden erfasst.
Der ergotherapeutischen Behandlung geht eine differenzierte Befunderhebung voraus. Dafür stehen uns eine Reihe von validierten Tests und Beobachtungsserien zur Verfügung. Wenn Sie bereits Befundunterlagen haben, sollten Sie diese mitbringen. Diese Informationen fließen in die ergotherapeutische Befundung mit ein, ohne das unnötige Zeit für Tests aufgewandt wird.
Bei Behandlungsbeginn bitten wir Sie um die Entbindung der Schweigepflicht, damit mit Dritten ( z.B. Arzt, Lehrer, Erzieher, Pädagogen) eine Zusammenarbeit möglich wird.
Wenn Sie uns nicht der Schweigepflicht entbinden möchte, halten wir uns selbstverständlich daran !
Nach der ergotherapeutischen Befundung erfolgt ein Bericht an den Arzt sowie ein Patientengespräch, um den Befund und den weiteren Therapieverlauf zu besprechen.
Erstellung eines Therapieplanes
Behandlung der festgestellten Defizite, Beratung des Umfeldes
Übungsaufgaben zur Unterstützung der Therapie, werden nach Hause mitgegeben.
Geschafft!!!